Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Kreditsicherungsmittel. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen. Der Bürge muss somit bei Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidarbürgschaft schon bei Zahlungsverzug) bis zum vereinbarten Höchstbetrag die Schulden des Hauptschuldners bezahlen. Im Umfang der bezahlten Summe steht dem Bürgen ein Rückgriff auf den Schuldner zu. Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen über einen Haftungsbetrag von mehr als Fr. 2'000.- müssen von einem Notar öffentlich beurkundet werden.
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