Pfandverträge

Ein Grundpfandrecht verleiht seinem Inhaber (dem Grundpfandgläubiger) die Befugnis, ein Grundstück verwerten zu lassen, um aus dem Erlös die Bezahlung der sichergestellten Forderung zu erhalten. Grundpfandrechte können als Grundpfandverschreibung oder als Schuldbrief bestellt werden. Sie können nur an Grundstücken errichtet werden. Zur Errichtung bzw. Erhöhung eines Schuldbriefes oder einer Grundpfandverschreibung bedarf es eines öffentlich beurkundeten Pfandvertrages.
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