Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Das Gesellschafts- und Unternehmensrecht ist das Rechtsgebiet, welches Regeln und Vorschriften von privatrechtlichen Personenvereinigungen umfasst. Hierzu zählen zum Beispiel Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Unternehmung. Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung der Gesellschaft, der Aufsetzung von Aktionärbindungsverträgen, bei arbeitsrechtlichen Fragen, bei der Ausarbeitung der Mitarbeiterverträge, dem Einholen von Bewilligungen und Zulassungen.

Wir verhandeln und erstellen sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen Verträge und gesellschaftsrechtlichen Dokumente, wie z.B.:
  • Gründungsdokumente für die Errichtung von Gesellschaften (AG / GmbH)
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften (Umwandlungen / Sitzverlegungen / Zweckänderungen / Änderung der Rechtsform, Fusion, Spaltung)
  • Kapitalerhöhung- und herabsetzung
  • General- und Gesellschafterversammlungen
  • Aktionärsvereinbarungen/Aktionärbindungsverträge
  • Änderungen aller Art (Firma, Zweck, Sitz, Art der Aktien, optinq out, usw.)
  • Unternehmensnachfolge
  • Auflösung/Liquidation von Gesellschaften
  • Kaufverträge, Miete und Leasing
  • Auftragsrecht
  • Werkverträge
  • Kooperationsverträge
  • Franchisingverträge
  • Finanzierungsverträge, Kreditverträge
  • Versicherungsfragen
  • Arbeitsverträge
  • Gesuche um Erlass behördlicher Bewilligungen oder anderweitige behördliche Unterlagen
  • Restrukturierungen
  • Fusionen
  • Rechtsformwechseln
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